Haus- und Grundbesitzerhaftpflicht
Hauseigentümer und Grundbesitzer sind voll verantwortlich für alle Schäden rund um das Objekt. Die gesetzliche Grundlage ergibt sich aus § 836 BGB. Dort ist geregelt, dass Hausbesitzer haftbar gemacht werden, sollte es durch Einsturz eines Gebäudes oder durch die Ablösung von Teilen des Gebäudes zu Personen- oder Sachschäden kommen.
Löst sich z.B. eine Ziegel vom Dach und fällt auf ein parkendes Auto ist die Haus- und Grundbesitzerhaftpflicht des Gebäudeeigentümers zur Leistung verpflichtet, sollte dieser eine abgeschlossen haben.
Hausbesitzer unterliegen einem nicht zu unterschätzenden Haftpflichtrisiko aufgrund der Ihnen obliegenden Verkehrssicherungspflicht.
Jeder Eigentümer eines Grundstückes ist verpflichtet sein Grundstück so abzusichern, dass dort keine Person Schaden nehmen kann. Das Reinigen der Gehwege sowie das Schneeräumen und Streuen gehören dazu.
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Sollte per Mietvertrag geregelt sein, dass der Mieter anstelle des Eigentümers der Streu- und Reinigungspflicht nachzukommen hat, so haftet trotzdem der Hauseigentümer!
Besitzer von Häusern und Eigentümer von Eigentumswohnungen, die diese selbst bewohnen haben dieses Risiko bereits über eine normale Privathaftpflichtversicherung abgedeckt.