Bauhelferversicherung
Kaum einem privaten Bauherren ist bewusst welches Risiko seine Bauhelfer eingehen wenn diese bei den Bauarbeiten behilflich sind. Auf Privatbaustellen passieren doppelt so viele Unfälle wie im gewerblichen Baugewerbe.
Eine kurzfristige Unfallversicherung genau für diesen Zweck, genannt Bauhelferversicherung, schafft hier Abhilfe. Dabei sind alle Bauhelfer gegen Invaliditätsschäden oder auch bei Todesfällen versichert.
Bauherren sind verpflichtet alle Bauhelfer spätestens eine Woche nach Baubeginn bei der Bauberufsgenossenschaft anzumelden. Aber die Leistungen der Berufsgenossenschaft sind begrenzt.